Liebe Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Druck auf den Wohnungsmarkt bleibt hoch – und mit ihm die Anforderungen an verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen. In der laufenden Session stehen mehrere Geschäfte im Fokus, die für den Immobi-lienstandort Schweiz und die Realisierung von Bau- und Entwicklungsprojekten von zentraler Bedeutung sind.
Im Zentrum stehen dabei Fragen der Planungssicherheit und der Verfahrenseffizienz: Einerseits gilt es, mit klaren und praktikablen Lösungen den verantwortungsvollen Umgang mit PFAS-belasteten Standorten zu regeln, um Investitionsblockaden zu lösen. Andererseits braucht es gezielte Massnahmen gegen die Wohnungsknappheit, etwa durch eine weniger restriktive Anwendung der Bau- und Zonenordnungen. Ebenso entscheidend sind effizientere Bewilligungsverfahren – insbesondere durch eine Präzisierung der Einspracheberechtigung in Bau- und Raumplanungsverfahren sowie durch die Möglichkeit, missbräuchliche Einsprachen zu sanktionieren.
Der vorliegende Sessionsbrief ordnet die wichtigsten Geschäfte aus Sicht der Immobilienwirtschaft ein. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihr Engagement zugunsten zukunftsfähiger Rahmenbedingungen im Wohnungswesen. Nur so kann dringend benötigter und bezahlbarer Wohnraum zeitnah geschaffen werden.
Beat Walti, Präsident VIS, Nationalrat
Wuchermieten stoppen!
Die Motion fordert, das Mietrecht sei so anzupassen, dass die Mietzinse im Sinne einer periodischen Revisionspflicht (wie bei der AHV, Mehrwertsteuer und Gewinnsteuer) automatisch und periodisch überprüft werden.
Neue Hürden im Wohnungsmarkt sind kontraproduktiv und vertreiben private Investoren. Auch die obligatorische Mietzins-Revisionspflicht stellt einen weiteren Eingriff und eine weitere Einschränkung im Mietrecht dar, die keine positive Wirkung auf das Wohnungsangebot hat und deren Kosten auf die Mietenden zurückfallen. Der VIS fordert, das Mietrecht auf eine zukunftstaugliche Basis zu stellen, die faire Verhältnisse zwischen Mietern und Vermietern sicherstellt. Der beste Mieterschutz wird durch ein genügendes Wohnungsangebot erreicht.
Die Schweiz ist ein Land von Mieterinnen und Mietern. Zusätzliche Bürokratie gefährdet das Funktionieren dieses bereits stark regulierten Marktes. Die stete Verschärfung des Mietrechts macht das Erstellen von neuem Wohnraum unattraktiv.
Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030–2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» hatte der Bundesrat vorgeschlagen, es seien diverse Begleitmassnahmen zu ergreifen – u. a. auch im Wohnungswesen, um der zusätzlichen Verknappung durch Zuwanderung zu begegnen.
Der Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufgestockt werden. Damit will der Bundesrat auf die wachsenden Herausforderungen antworten, die sich aus dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung für das Wohnungswesen ergeben. Mit einem weiteren Ausbau des gemeinnützigen Wohnungsbaus wird die Objektförderung vorangetrieben.
Der VIS unterstützt das etablierte Instrument. Allerdings soll Haushalten mit tiefem Einkommen nicht mittels Objekthilfe geholfen werden. Das staatlich subventionierte Wohnungsangebot begünstigt das «Lock-in-Syndrom», wonach vergünstigte Wohnungen dem Markt entzogen werden, weil ein Wohnungswechsel für die Mietenden mit dem Verlust des finanziellen Vorteils verbunden wäre. Durch vermehrte Subjektförderung hingegen, mit welcher die Haushalte staatliche Zuschüsse für die Wohnausgaben erhalten, kann zielgenau jenen geholfen werden, welche bislang auf dem Mietmarkt keine passende – d. h. ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechende Wohnung – finden konnten. Damit wirkt die Subjektförderung effektiver. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die bestehende Objekthilfe auch über Wohnbaugenossenschaften zielgerichtet gehandhabt wird, indem diese Angebote den sozial Schwachen zugutekommen.
UREK-N. Abgeltungen für PFAS-Sanierungen rückwirkend zulassen.
Die parlamentarische Initiative sieht vor, die Übergangsbestimmungen mit einem neuen Artikel 65b USG zu ergänzen. Neu sollen Gesuche um Abgeltungen für Standorte, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden, auch rückwirkend möglich sein. Entsprechende Gesuche können bis spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Artikels 65b USG beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht werden.
Die Bau- und Immobilienbranche setzt sich seit längerem mit dem verantwortungsvollen Umgang von PFAS als Bodenaltlast auseinander: Dieser ist heute bei Bauvorhaben nicht geklärt – insbesondere hinsichtlich Gesetzgebung und Vollzug durch die kantonalen Ämter besteht grosse Unsicherheit.
Vielerorts sind weder Messwerte verfügbar, noch ist zeitnah vorgesehen, solche Messungen tatsächlich vorzunehmen. Dies führt insbesondere bei Investoren zu grosser Unsicherheit bei anstehenden (Gross-)Projekten, was wiederum direkte Auswirkungen auf deren Realisierung hat. PFAS stellen damit v. a. bei grossen Entwicklungsprojekten – beispielsweise bei Umnutzungen von ehemaligen Industriearealen – ein enormes Problem dar. Eine willkommene Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes wird damit unnötig verzögert oder verhindert.